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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratung, Softwareentwicklung, Prüfungen (etwa Security- und Compliance-Checks), Workshops und Coachings zwischen Jonas Kristen (Wandelcell), Neue Blumenstraße 4, 10179 Berlin (im Folgenden „Wandelcell“) und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Wandelcell ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website sind kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Wandelcell in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder Wandelcell einen Auftrag in Textform bestätigt. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungen

Beratung, Workshops, Coachings und Prüfungen erbringt Wandelcell als Dienstleistung; geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die Erstellung von Software oder anderen Arbeitsergebnissen ist Werkleistung, soweit das Angebot dies so beschreibt.

Wandelcell darf zur Leistungserbringung geeignete Werkzeuge einschließlich KI-gestützter Software sowie qualifizierte Dritte einsetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei Wandelcell.

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Umfangs werden gesondert vereinbart und vergütet.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistung nötigen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von Wandelcell; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Aufwandsbezogene Leistungen werden nach tatsächlich geleisteter Zeit abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

§ 6 Abnahme

Werkleistungen nimmt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung ab oder benennt in dieser Frist wesentliche Mängel in Textform. Äußert sich der Kunde nicht, gilt die Leistung als abgenommen, wenn Wandelcell bei Bereitstellung auf diese Folge hingewiesen hat. Die produktive Nutzung steht der Abnahme gleich.

§ 7 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen Zwecke, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

Vorbestehende Werkzeuge, Bausteine und allgemeines Know-how von Wandelcell bleiben bei Wandelcell. Für eingesetzte Open-Source- oder Drittkomponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.

§ 8 Mängel

Bei Mängeln an Werkleistungen hat Wandelcell zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme; dies gilt nicht für Ansprüche nach § 9 Abs. 1.

§ 9 Haftung

(1) Wandelcell haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Wandelcell nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet Wandelcell nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(4) Prüfungen (etwa zu Sicherheit, Datenschutz oder EU AI Act) geben den Stand zum Prüfzeitpunkt und im vereinbarten Prüfumfang wieder. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite auch nach Vertragsende vertraulich. Verarbeitet Wandelcell im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Laufende Leistungen ohne feste Laufzeit können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen werden vergütet.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Kontakt: hallo@wandelcell.de

Stand

September 2026